Kapitel 5


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Jahiliyah, Fisq, Dhalal, Riddah: Seine Arten und Gesetze

 

1 - Jahiliyah

 

Der Zustand, in dem die Araber vor dem Islam waren: Unwissenheit über Allahu Ta’ala, Seinen Gesandten  und Seine Gesetzgebung in der Religion. Sie prahlten über ihre Herkunft, waren hochmütig, selbstherrlich und sonstiges.

 

Zur Jahiliyah gehörend wird bezeichnet, wer unwissend ist oder dem Wissen nicht folgt. Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah sagte: „Derjenige, der die Wahrheit nicht kennt, besitzt die einfache Unwissenheit, doch wenn er an etwas anderes, als die Wahrheit glaubt, ist seine Unwissenheit zusammengesetzt.

 

Nachdem dies geklärt ist, waren die Menschen vor der Sendung des Gesandten Allahs  in einer Zeit der Unwissenheit, aufgrund dessen, was sie an Äußerungen und Taten zu befolgen pflegten, die von Unwissenden erfunden und von den Unwissenden ausgeführt wurden. Ebenso wird alles, was dem widerspricht, was die Gesandten brachten, sei es die Botschaft des Judentums oder des Christentums, als Jahiliyah betrachtet. Dies ist eine allgemeine Jahiliyah.

 

Nach der Sendung des Gesandten Allahs kann Jahiliyyah in dem einen oder anderen Land erscheinen. Sie ist auch in den Ländern der Glaubensverweigerer. Sie kann auch in der einen oder anderen Person vorkommen. Zum Beispiel war ein Mann vor seiner Konvertierung zum Islam in der Jahiliyyah, obwohl er in einem muslimischen Land war. Doch es gibt keine allgemeine oder absolute Jahiliyyah nach der Sendung Muhammads . Es wird immer eine siegreiche Gruppe seiner Ummah geben, die an der Wahrheit festhält, bis zur letzten Stunde.

 

Begrenzte Jahiliyyah hingegen kann in einigen muslimischen Ländern vorkommen, und in vielen Muslimen. Der Gesandte Allahs,  sagte: „Es gibt vier Eigenschaften der Jahiliyyah in meiner Ummah.“[1]

 

Und er sagte zu Abu Dharr: „Du bist ein Mann, der eine Eigenschaft der Jahiliyyah besitzt.“[2]

 

Kurz gesagt: Jahiliyyah ist abgeleitet von Jahl, was Unwissenheit heißt, und aus zwei Kategorien besteht:

 

1Allgemeine Jahiliyyah, die vor der Sendung des Gesandten  existierte, und endete mit ihr.

 

2Begrenzte Jahiliyyah die in einigen Ländern, Städten oder Personen vorkommt. Daher wird der Fehler derer klar, welche die Jahiliyyah dieser Zeit verallgemeinern, indem sie sagen: „Die Jahiliyah dieser Zeit.“ oder ähnliches. Und die richtige Aussage ist, zu sagen, „die Jahiliyyah einiger oder der meisten Menschen dieses Jahrhunderts“. Es ist weder richtig, noch erlaubt, ihm die allgemeine Jahiliyyah zuzuschreiben, denn die allgemeine Jahiliyyah wurde durch die Sendung des Propheten  ausgelöscht.

 

 

2 - Fisq

 

Fisq bedeutet sprachlich „herauskommen aus“ und gesetzlich „abweichen vom Gehorsam Allahs“, was auch die vollkommene Abweichung einschließt. So wird zu den Glaubensverweigerern gesagt: Fasiq. Und eine teilweise Abweichung (vom Gehorsam) wird dem Gläubigen zugeschrieben, der eine große Sünde begeht. Man sagt zu ihm Fasiq.

 

Fisq besteht aus zwei Kategorien:

 

1.Fisq, der aus der Religionsgemeinschaft ausschließt, d.h. Glaubensverweigerung. In diesem Fall wird ein Glaubensverweigerer Fasiq genannt, wie Allah Iblis nannte, indem Er sagte:

 

„Und er frevelte gegen den Befehl seines Herrn.“ [Surat al-Kahf (18):(50)]

 

Diese Kategorie des Fisq (auf der Seite von Iblis) hat Ungläubigkeit zur Folge.

 

Und Allahu Ta’ala sagt:

„Und was diejenigen angeht, die gefrevelt haben, so ist ihr Zufluchtsort das Feuer.“ [Surat as-Sajdah (32): 20]

 

Allah meint die Ungläubigen mit „Ungehorsame“, worauf die Worte Allahs hingeweisen: Jedesmal, wenn sie aus ihm herauskommen wollen, werden sie dahinein zu rückgebracht, und es wird zu ihnen gesagt: „Kostet die Strafe des (Höllen)feuers, die ihr für Lüge zu erklären pflegtet. [Surat as-Sajdah (32):20]

 

2. Ein Muslim, der sich Allah widersetzt, wird Fasiq genannt, doch sein Fisq schließt ihn nicht aus der Gemeinde des Islam aus. Wie zum Beispiel jene, auf die Sich Allah in folgendem Vers bezieht:

 

„Und diejenigen, die ehrbare Frauen beschuldigen, und dann nicht vier Zeugen bringen, - so peitscht sie mit achtzig Peitschenhieben und nehmt von ihnen kein Zeugnis an, niemals, und diese, sie sind die Frevler.“ [Surat an-Nur (24):4]

 

Allahu Ta’ala sagt auch: „Wer also in ihnen die Wallfahrt als Pflicht nimmt, so gilt: Kein Beischlaf und keine Frevelei und keine Streiterei auf der Wallfahrt.“ [Surat al-Baqarah (2):197]

 

Die Rechtsgelehrten legten den Ausdruck „Fisq“ als Handlung des Ungehorsams aus. (Ibn Taymiyyah)

 

 

3 - Dhalal

 

Dhalal: Abweichen vom Rechten Weg, was das Gegenteil von Rechtleitung ist.

 

Allahu Ta’ala sagt: „Wer recht geleitet wurde, der ist für sich selber recht geleitet, und wer fehlgegangen ist, der geht gegen sich fehl.“ [Surah Al-Isra’ (17): 15]

 

Dhalal beinhaltet zahlreiche Bedeutungen:

 

1.Mal bezieht es sich auf Unglauben, worauf mit den Worten Allahu Ta’alas hingewiesen wird:

 

2010/05/22 3439
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