12.DIE FÜHRUNG UND DIE GEMEINSCHAFT


Dr. Aḥmad ’Ibn ‘Abd-’r-Raḥmān al-Qāḍī

Die Muslime sind eine einheitliche Gemeinschaft. Damit sie jedoch als solche funktionieren kann und damit ihre Angelegenheiten  geregelt sind, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Es muss der Treueid (Bayʽah) geleistet werden: Der Prophet - Aḷḷāhs Segen
und Heil auf ihm - sagte:

„Wer stirbt, ohne einen Treueid geleistet zu haben, stirbt wie im Zeitalter vor dem Islam.“

Muslim (Nr. 1851), berichtet von Ibn ʽUmar, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihnen

2. Auf die Befehlshaber ist zu hören und es ist ihnen zu gehorchen:

Dazu gehört auch, dass man die Pilgerfahrt, die Freitagsgebete und die Feste mit den Herrschern vollzieht, unabhängig davon, ob sie rechtgeleitet oder nachlässig sind. Im letzteren Fall ist man verpflichtet, sie zu ermahnen, und in einem eventuellen Streit soll man sich am Qur’ān und an den Überlieferungen des Propheten orientieren. Aḷḷāh sagt nämlich:

„O die ihr glaubt, gehorcht Aḷḷāh und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Aḷḷāh und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Aḷḷāh und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang“

(4:59)

Der Gesandte - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte:

„Der Muslim ist zum Zuhören und Gehorchen verpflichtet, ob es ihm lieb oder lästig ist, außer wenn man ihm eine Sünde befiehlt. Wird ihm eine Sünde befohlen, darf er weder hören noch gehorchen.“

Al-Buḫāriyy (Nr. 7144) und Muslim (Nr. 1839), berichtet von Ibn ʽUmar, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf beiden.

Und er sagte auch:

„Wer von einer Gehorsamkeit ablässt, begegnet Aḷḷāh am Tag der Auferstehung ohne Ausrede.“

Muslim (Nr. 1851), berichtet von Ibn ʽUmar, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihnen; das ist ein Teil des ersten in diesem Kapitel zitierten Ḥadīṭ

3. Das Verbot, gegen die Befehlshaber zu rebellieren und sie zu bekämpfen:

Dies gilt auch wenn sie Unrecht tun, außer, wenn sie eine Tat des offensichtlichen Unglaubens begehen, für die wir von Aḷḷāh einen deutlichen Beweis haben. Dies beruht auf einem von ʽUbādah Ibn aṣ-Ṣāmit, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm, berichteten Ḥadīṯ:

„Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - rief uns zu sich. So versprachen wir ihm, unter anderem, dass wir hören und gehorchen, ob es uns gefällt oder missfällt, in schweren und in guten Zeiten und selbst wenn andere uns vorgezogen werden; und dass wir mit den Herrschern in ihren Befehlen nicht hadern, außer wenn wir (bei ihnen) offensichtlichen Unglauben seht, für wir von Aḷḷāh einen eindeutige Beweis haben.“

Al-Buḫāriyy (Nr. 7055, 7056) und Muslim (Nr. 1709, 4771).

Auch sagte der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm:
„Ihr werdet nach mir Selbstsucht und andere euch verabscheuenswürdige Dinge sehen“ Sie sagten: Was befiehlst du uns, o Aḷḷāhs Gesandter? Er antwortete:

„Gebt ihnen ihr Recht und bittet Aḷḷāh um eures!“.

Al-Buḫāriyy (Nr. 7052) und Muslim (Nr. 1843), berichtet von Ibn Masʽūd, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm.

Rebellion gegen die Herrscher ist nur unter ganz bestimmten Umständen und unter Einhaltung schwerer Bedingungen erlaubt:

• Man muss sich anhand von bewiesenen Informationen vergewissern oder mit eigenen Augen gesehen haben, dass sie ungläubig sind, da der Prophet sagte: „außer, wenn ihr ihn (den Unglauben) seht“.
Man darf sich also keinesfalls auf Gerüchte oder unbestätigte Meldungen verlassen.

• Es muss sich dabei eindeutig um „Unglauben“ handeln. Man darf also gegen die Herrscher nicht wegen ihres Frevels oder ihrer Unsittlichkeit rebellieren.

• Der Unglaube muss öffentlich begangen werden. Man darf also gegen sie nicht aufgrund eines vermuteten bzw. verborgenen Unglaubens rebellieren.

• Der Unglaube muss eindeutig bewiesen sein, denn der Prophet sagte: „ihr von Aḷḷāh einen eindeutigen Beweis habt“. Es darf also nicht aufgrund einer Vermutung, einer Möglichkeit oder einer umstrittenen Wahrscheinlichkeit gegen sie rebelliert werden.

• Man muss über die Fähigkeit zur Rebellion verfügen: Mit anderen Worten darf man nicht rebellieren, wenn man dazu nicht in der Lage ist, selbst wenn alle erwähnten Bedingungen gegeben sind. Denn die Religion und ihre Anhänger sollen nicht zugrunde gehen. Aḷḷāh sagt nämlich:

„Siehst du nicht jene, zu denen gesagt wurde: ‚Haltet eure Hände zurück und verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe.‘ Als ihnen dann aber vorgeschrieben wurde zu kämpfen, fürchtete auf einmal eine Gruppe von ihnen die Menschen wie (sie) Furcht vor Aḷḷāh (haben) oder mit noch größerer Furcht.“

(4:77)

Als sie schwach waren, wurde ihnen also befohlen, sich zurückzuhalten, doch als sie dazu fähig waren, wurden sie dazu (d. h. zum Kampf bzw. zur Rebellion) aufgefordert.

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