3.4 DER GLAUBE AN AḶḶĀHS NAMEN UND EIGENSCHAFTEN(2/3.4)
Zu den Eigenschaften Aḷḷāhs die im Qur’ān und in den Überlieferungen des Propheten bestätigt sind und über die Übereinstimmung besteht gehören folgende:
1. Die Eigenschaft der Erhabenheit: Sie wird in drei Arten eingeteilt:
• Die Erhabenheit der Stellung: D. h., dass Aḷḷāh von allen Eigenschaften der Vollkommenheit die vollkommenste, vollständigste und höchste Eigenschaft besitzt. Aḷḷāh sagt:
„Aḷḷāh aber hat die höchste Eigenschaft“
(16:60)
• Die Erhabenheit des Bezwingens: D. h., dass Aḷḷāh die Würde, die Allmacht, die Autorität und die Befehlsgewalt über alle Seine Geschöpfe besitzt. Aḷḷāh sagt:
„Er ist der Bezwinger über Seinen Dienern, und Er ist der Allweise und Allkundige“
(6:18)
• Die Erhabenheit Seiner Selbst: Das bedeutet, dass Aḷḷāh Selbst Sich über Seinen Himmeln befindet, Sich über Seinen Thron erhoben hat. Er unterscheidet Sich von Seinen Geschöpfen; weder ist in Ihm ein Teil Seiner Schöpfung noch befindet sich etwas von Ihm in Seiner Schöpfung. Gepriesen und gelobt sei Er. Aḷḷāh sagt:
„Glaubt ihr in Sicherheit davor zu sein, dass Wer im Himmel ist …?“
(67:16)
Und in der Sammlung authentischer Ḥadīṯe „Ṣaḥīḥ Muslim“ heißt es, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - eine Magd fragte:
„Wo ist Aḷḷāh? Sie sagte: Im Himmel. Er fragte sie: Wer bin ich? Sie antwortete: Du bist Aḷḷāhs Gesandte. So sagte der Prophet: Befreit sie, denn sie ist gläubig“.
Zitiert von Muslim (Nr. 537), berichtet von Muʽāwiyyah Ibn al-Ḥakam as-Salmī, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm
2. Das Sich-Erheben Allahs über Seinen Thron:
Aḷḷāh sagt an sechs verschiedenen Stellen im Qur’ān:
„… und Sich hierauf über den Thron erhob“
(7:54)
an einer siebten Stelle heißt es:
„Der Allerbarmer hat Sich über den Thron erhoben“
(20:5)
Das „Sich-Erheben“ Aḷḷāhs über den Thron fand statt, nachdem Er die Himmel und die Erde erschaffen hatte, und zwar auf eine Weise, die Seiner Erhabenheit und Seiner Macht entsprechen und die mit dem Sich-Erheben von Geschöpfen nicht vergleichbar ist. Dabei ist diese sogenannte „Eigenschaft des Sich-Erhebens“ (al-Istiwā’) eine Eigenschaft der Handlung.
3. Die Eigenschaft des Sprechens:
• Aḷḷāh sagt:
„Sag: Wenn das Meer Tinte für die Worte meines Herrn wäre, würde das Meer wahrlich zu Ende gehen, bevor die Worte meines Herrn zu Ende gingen, auch wenn Wir als Nachschub noch einmal seinesgleichen hinzubrächten“
(18:109)
und
„… und zu Mūsā hat Aḷḷāh unmittelbar gesprochen“
(4:164)
auch sagt Aḷḷāh:
„Als nun Mūsā zu Unserer festgesetzten Zeit kam und sein Herr zu ihm sprach …“
(7:143)
Die „Eigenschaft des Sprechens“ bedeutet, dass Aḷḷāh wahrhaftig in hörbaren Worten, Buchstaben und Lauten spricht, die jedoch nicht mit dem Sprechen der Geschöpfe vergleichbar sind. Er sagt, was Er will, wann Er will, in wahren, gerechten Worten, die unendlich sind. Er U sprach früher und spricht weiterhin. Das Sprechen an sich ist eine Eigenschaft des Wesens und die einzelnen Sprechakte sind Eigenschaften der Tätigkeit.
All diese Eigenschaften sind wahr; man muss sie bestätigen und annehmen, wie sie überliefert wurden, und sie ihrem Wortlaut nach akzeptieren, ohne falsch damit umzugehen, eine Eigenschaft auszuschließen, sie (mit etwas anderem) zu vergleichen oder sie anzupassen. Und was für einige Eigenschaften gilt, gilt gleichermaßen für alle. Wer dabei einen Unterschied macht, hat ohne Beweis ein Urteil gefällt.