16.DIE NEUERUNGEN (BIDʽAH)


Dr. Aḥmad ’Ibn ‘Abd-’r-Raḥmān al-Qāḍī

Das ist die Erfindung von etwas Neuem in der Religion. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte:

„Wer in unserer Angelegenheit etwas Neues erfindet, was nicht (schon) Teil von ihr war, das wird von ihm nicht angenommen.“


Al-Buḫāriyy (Nr. 2697) und Muslim (Nr. 1718), berichtet von ʽĀišah, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihr.

In einer anderen Version bei Muslim und al-Buḫāriyy heißt es:

„Wer eine gute Tat verrichtet, die nicht von der Religion stammt, so wird diese von ihm nicht angenommen“


Al-Buḫāriyy (mit einer unvollständigen Überlieferungskette, die als richtig gilt), vor dem Ḥadīṯ (Nr. 2142) und (Nr. 7350) sowie von Muslim (Nr. 1718), berichtet von ʽĀišah, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihr.

Eine Neuerung kann folgender Art sein:

1. Sie betrifft die Glaubensgrundsätze: dazu gehören bspw. das Schiitentum (Tašayyuʽ), das Ḫāriǧītentum (ḫurūğ), der Indeterminismus (Qadariyyah) und der Irǧāʼ.

2. Sie betrifft die Glaubenspraxis. Beispiele: das Mönchtum und der Sufismus.

3. Es ist eine Neuerung in ihrem Ursprung: Das sind z. B. Geburtstagsfeste von Angehörigen der Prophetenfamilie (Maulid) und die erfundenen Methoden, um Aḷḷāh zu gedenken (Ḏikr).

4. Sie besteht darin, in zu bestehenden Gottesdiensten etwas hinzuzufügen, sei es zu den Grundlagen, zu den Arten, dem Umfang, der Praxis, der Zeit oder dem Ort.

5. Sie kann sehr gravierend sein, wie alle Arten, Aḷḷāh etwas beizugesellen (Širk)

6. Sie kann geringfügig sein, wie das gemeinsame Gedenken Aḷḷāhs (Ḏikr ğamāʽiyy)

7. Sie lässt vom Glauben abfallen, wie z. B. die Leugnung von Aḷḷāhs Eigenschaften.

8. Sie gilt als Laster, wie bspw. das verbotene Zuhören.(1)

المراجع

  1. Gemeint ist bspw. das Zuhören bei übler Nachrede, Verleumdung oder das Hören von Musik.
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